Satzung Vorstand/Ausschuss | § 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Natur- und Vogelschutzverein Schnürpflingen 1965 e.V." (2) Er hat seinen Sitz in Schnürpflingen und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Ulm eingetragen. § 2 Zweck (1) Zweck des Vereins ist der Schutz von Natur und Landschaft. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung von Naturschutzgebieten, Pflege und Bewahrung geeigneter Lebensräume für freilebende Tier- und Pflanzenarten. (3) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Das Gleiche gilt bei Ihrem Ausscheiden aus dem Verein und bei der Auflösung des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 3 Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. § 4 Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 5 Erwerb der Mitgliedschaft (1) Mitglied kann jede natürliche Person werden. Jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren werden in die Jugendgruppe aufgenommen. (2) Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Lehnt er die Aufnahme ab, entscheidet darüber der Ausschuss. § 6 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres und nur unter Einhaltung einerdreimonatigen Frist möglich. (2) Die Mitgliedschaft endet außerdem mit dem Ausschluss eines Mitglieds durch den Vorstand. Über einen Einspruch gegen den Ausschluss entscheidet der Ausschuss. (3) Ausschließungsgründe sind (a) ehrloses Verhalten, durch das Ansehen und Interessen des Vereins geschädigt werden, (b) grobe Verstöße gegen Grundsätze des Vereins, wie sie sich aus § 2 der Satzung ergeben, (c) Nichtzahlung des jährlichen Vereinsbeitrages. § 7 Mitgliedsbeitrag (1) Die Mitglieder sind zur Zahlung eines jährlichen Beitrages verpflichtet. (2) Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. § 8 Organe Die Organe des Vereins sind 1. der Vorstand 2. der Ausschuss 3. die Mitgliederversammlung § 9 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassier und dem Schriftführer. (2) Er führt die Geschäfte und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. (3) Die Vorstandsmitglieder haben Einzelvertretungsbefugnis. (4) Sie werden in geheimer Abstimmung jeweils auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleiben bis zur jeweiligen Neuwahl des Vorstands im Amt. (5) Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter formlos einberufen. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit. Beschlussfähigkeit liegt vor, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. § 10 Ausschuss (1) Der Ausschuss besteht aus den Vorstandsmitgliedern, dem Jugendleiter, dem Vereinswirt und drei Beisitzern. (2) Er wird in geheimer Abstimmung jeweils auf die Dauer von 2 Jahren getrennt nach den einzelnen Funktionen gewählt. Die Wahl der Beisitzer erfolgt in einem gemeinsamenWahlgang, wobei die drei Bewerber mit den höchsten Stimmzahlen gewählt sind. Die Vorstandsmitglieder gehören dem Ausschuss kraft Amtes an. (3) Er hat den Vorstand in wichtigen Vereinsangelegenheiten, insbesondere bei der Planung und Durchführung von Arbeitseinsätzen und Veranstaltungen, zu beraten und zu unterstützen sowie über Maßnahmen und Rechtsgeschäfte mit einemWert von über 250,- EUR zu entscheiden. Diese Beschränkung der Befugnisse des Vorstands gilt nur im Innenverhältnis. (4) Die Ausschusssitzungen werden vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter regelmäßig, wenigstens aber einmal pro Quartal, oder auf Verlangen von mindestens drei Ausschussmitgliedern schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens einer Woche einberufen. Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. § 11 Mitgliederversammlung (1) Ordentliche Mitgliederversammlung (a) Sie findet jeweils in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres statt und ist vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter schriftlich unter Angabe einer Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Schnürpflingen. Außerhalb der Gemeinde Schnürpflingen wohnhafte Mitglieder sind per Post einzuladen. (b) Ihre Aufgaben sind insbesondere - die Wahl des Vorstandes - die Wahl des Ausschusses - die Wahl der Revisoren - die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte - die Entlastung von Vorstand und Ausschuss - die Entscheidung über Satzungsänderungen (2) Außerordentliche Mitgliederversammlung Sie ist auf Antrag des Ausschusses oder des zehnten Teils der Mitglieder vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter nach den Bestimmungen über die ordentlicheMitgliederversammlung einzuberufen. (3) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen werden mit einfacher Mehrheit, im Fall der Satzungsänderung mit Zweidrittel-Mehrheit, der anwesenden Mitglieder gefasst und sind in einem Sitzungsprotokoll, das vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertreter, sowie dem Schriftführer zu unterzeichnen ist, festzuhalten. § 12 Auflösung (1) Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung und nur mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die politische Gemeinde, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. § 13 Inkrafttreten Die Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung vom 23.02.2008 bezüglich der §§ 1, 2, 3, 10 und 12 geändert. Die Satzungsänderung ist mit der Eintragung in das Vereinsregister am 25.04.2008 in Kraft getreten. |